Das Verhör des Lukullus (Lukullův výslech, 1956)

Bertolt Brecht. Hra z cyklu „Soumrak hrdinů“  – vojevůdce Lukullus je po smrti vystaven soudu podsvětí. Režie Walter Ohm.

Osoby a obsazení: Lukullus (Friedrich Domin), vyvolávač (Peter Lühr), čekající stará žena (Therese Giehse). Dále účinkují Erich Ponto, Fritz Rasp, Hans Stein, Kurt Horwitz, Ernst Barthels, Ernst Schlott, Lina Carstens, Hans Herrmann-Schaufuß, Hanne Hiob, Karl Paryla, Agnes Fink, Ilse Sisno, Joseph Offenbach, Hans Clarin, Hermann Speelmanns, Karl Burg, Fritz Straßner, Leo Bardischewski a další.

Nastudoval BR v roce 1956 (59 min., mono).

Pozn.: Noch während seines pomphaften Leichenbegräbnissas wird dar römische Feldherr Lukullus vor das Gericht der Schatten gerufen. Durch Seine Schlemmereien und sein Wohlleben berühmt geworden, findet er unter den Geschworenen dieses Gerichts keine Fürsprecher. Auch die Entlastungszeugen, die er beibringt, können ihm nicht helfen. Was er gegen die 80000 Toten seiner Kriege in die Waagschale zu werfen hat, ist wenig: die Verpflanzung des Kirschbaumes nach Europa. Also wird er verurteilt: „Ins Nichts mit ihm…“
„Das Hörspiel wurde 1939 geschrieben, zu einer Zeit also, als die Raub- und Eroberungskriege begannen, die im zweiten Weltkrieg Höhepunkt und Ende fanden. Es handelt sich um ein Gericht über den römischen Feldherrn Lukullus, der im letzten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung mit seinen Legionen in Asien einfiel und dem römischen Imperium mehrere große Raiche unterwarf.“
(Bertolt Brecht, Schriften zum Theater, VI 308)

Česká inscenace

Lit.: anonym: Das Verhör des Lukullus. In web Wikipedia, b. d. (článek). – Cit.: Das Verhör des Lukullus (auch Die Verurteilung des Lukullus) ist ein Hörspiel des deutschen Dichters und Dramatikers Bertolt Brecht. Er hat es später gemeinsam mit Paul Dessau zu einem Opernlibretto umgearbeitet.

Brecht schrieb das Stück im November 1940 im schwedischen Exil unter Mitarbeit von Margarete Steffin innerhalb von sieben Tagen. Er bezeichnete es als „Radiostück“, auch „Radiotext“. Die neuere Forschung geht davon aus, dass das Stück bereits bei der Entstehung als „Funkoper“ konzipiert wurde. Es handelte sich um eine Auftragsarbeit für den schwedischen Rundfunk Stockholm, kam dort aber nicht zur Ausstrahlung. Brecht bot das Stück kurze Zeit später dem schweizerischen Rundfunk an, der es am 12. Mai 1940 über den Sender Beromünster ausstrahlte. Brecht bemühte sich in der Folgezeit zunächst erfolglos darum, das Stück vertonen zu lassen. 1945/46 entstand dann in den USA eine Musik von Roger Sessions; Brecht beteiligte sich nicht an dieser Inszenierung.

1949 gab es eine weitere Vertonung des Stücks durch Paul Dessau als Auftragsarbeit vom NWDR Hamburg, die nicht zur Ausstrahlung kam. Brecht hatte in diesem Zusammenhang und auf Anregung Dessaus hin den offenen Schluss des Stückes mit einer neuen Szene Das Urteil aufgegeben. Noch im gleichen Jahr arbeiteten Dessau und Brecht die Funkoper zu einer Bühnenoper um. Das Werk geriet in eine Auseinandersetzung über Formalismus in der Kunst, die etwa seit 1950 in der DDR auf Betreiben der Sowjetische Militäradministration in Deutschland hin geführt wurde. Die Oper wurde am 17. März 1951 an der Berliner Staatsoper zur Probe aufgeführt. Durch gezielte Vergabe der Eintrittskarten seitens des Ministeriums für Volksbildung sollte offenbar ein Misserfolg der Aufführung organisiert werden. Dieser Plan schlug gründlich fehl.  Brecht nahm in der darauffolgenden Auseinandersetzung mit den SED – Funktionären kleinere Änderungen vor, um vermeintliche „pazifistische Tendenzen“ auszuräumen. Dessau überarbeitete seine Musik in größerem Stil. Die Uraufführung fand dann unter dem Titel Die Verurteilung des Lukullus am 12. Oktober 1951 an der Berliner Staatsoper statt. Die westdeutsche Erstaufführung war am 30. Januar 1952, hier wurde die erste Opernfassung inszeniert. Der internationale Durchbruch kam etwa ab 1957. Eine Leipziger Inszenierung wurde 1958 in Paris gezeigt.

Der verstorbene römische Feldherr Lukullus wird zu Grabe getragen. Ein Fries mit Darstellungen der „Heldentaten“ des verstorbenen ist mit im Zug. Nachdem das Grab verschlossen wurde, setzt sich die Handlung im Totenreich fort. Lukullus muss sich hier in die Schlange der Wartenden einreihen, wogegen er sich empört. Er erfährt, dass sein „Nutzen“ dafür ausschlaggebend sein wird, ob er in den Hades oder in die „Gefilden der Seligen“ kommt. Als er vor das Gericht der Unterwelt gestellt wird, versucht er, Alexander von Makedonien als Fürsprecher zu benennen, der kann jedoch in den „Gefilden der Seligen“ nicht aufgefunden werden. Lukullus schlägt deshalb vor, die auf seinem Totenfries abgebildeten Personen zu befragen. Die ersten vier sagen gegen ihn aus, er habe ihren Ländern Tod und Zerstörung gebracht. Der Feldherr versucht seine Taten damit zu rechtfertigen, er habe alles nur für Rom getan.

Nach einer Beratungspause lehnt der Delinquent das Gericht mit der Begründung ab, es seien keine Militärexperten vertreten. Eine Schöffin entgegnet darauf, sie kenne den Krieg gut genug, denn sie habe einen Sohn durch ihn verloren. Die letzten beiden Zeugen dagegen, sein Koch und ein Bauer, loben Lukullus‘ „Menschlichkeit“, habe er doch die Kochkunst zu würdigen gewusst und auch den Kirschbaum nach Italien gebracht. Der Totenrichter zieht die Bilanz: das wenige Nützliche, das der Lukullus vollbracht habe, wiege seine Eroberungen nicht auf, „aber 80.000 Schicktest du in den Orkus dafür“. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. In den Opernfassungen von 1951 schließen sich Gericht und Zeugen der Forderung einer Schöffin an: „Ins Nichts mit ihm“.

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