Das Verhör des Lukullus (Lukullův výslech, 1966)

Bertolt Brecht. Hra z cyklu „Soumrak hrdinů“  – vojevůdce Lukullus je po smrti vystaven soudu podsvětí. Režie Kurt Veth. Střih Axel Wittich. Zvuk Jürgen Meinel. Asistentka režie Christel Oelke.

Osoby a obsazení: Lukullus, římský vojevůdce (Ekkehard Schall), mluvčí posledního soudu (Ernst Kahler), soudce zemřelých (Norbert Christian), rybářova žena (Helene Weigel), učitel (Werner Dissel), kurtizána (Renate Richter), pekař (Walter Lendrich), sedlák (Friedrich Links), král (Reimar Johannes Baur), královna (Micaela Kreissler), kuchař (Willi Schwabe), vyvolávač (Klaus Piontek), tichý hlas (Walter Jupé), Tertullia (Erika Pelikowsky). Dále účinkují Hermann Beyer, Carola Braunbock, Wolfgang Brunecker, Rudolph Christoph, Johannes Conrad, Angelica Domröse, Jenny Gröllmann, Wolfram Handel, Ernst Hempel, Alfred Hiesken, Jürgen Holtz, Ruth Kommerell, Monika Lennartz, Alexander Leuschen, Heinrich Schramm, Franz Viehmann, Marlis Wilken a další.

Nastudovalo Rundfunk der DDR v roce 1966 (47 min., mono).

Pozn.: Ein Fischweib – hier gespielt von Helene Weigel – klagt am schärfsten den römischen Feldherrn Lukullus an. Auf seinen Raubzügen kam ihr einziger Sohn ums Leben. Sie ist eine der Zeugen, die von einem Totengericht geladen werden, um nach dem Tod des Lukullus über dessen Taten auszusagen.
Der erwartet, daß seine siegreichen Unternehmungen gewürdigt werden. Die Zeugen aber sprechen vor allem von seinen Verbrechen: Raub, Brandstiftung und Vergewaltigungen. „Deine Sache steht schlecht. Hast du keinen Zeugen für irgendeine Schwäche, Mensch?“ Da nützt es nichts, daß er seinen Koch zu Hilfe ruft und auf seine Schwäche für gutes Essen verweist oder auf einen Kirschbaum mit köstlichen Früchten, den er von seinen Feldzügen mit nach Hause brachte.
Bedeutende Tugenden kann das Gericht darin nicht erkennen.

Česká inscenace

Lit.: anonym: Das Verhör des Lukullus. In web Wikipedia, b. d. (článek). – Cit.: Das Verhör des Lukullus (auch Die Verurteilung des Lukullus) ist ein Hörspiel des deutschen Dichters und Dramatikers Bertolt Brecht. Er hat es später gemeinsam mit Paul Dessau zu einem Opernlibretto umgearbeitet.

Brecht schrieb das Stück im November 1940 im schwedischen Exil unter Mitarbeit von Margarete Steffin innerhalb von sieben Tagen. Er bezeichnete es als „Radiostück“, auch „Radiotext“. Die neuere Forschung geht davon aus, dass das Stück bereits bei der Entstehung als „Funkoper“ konzipiert wurde. Es handelte sich um eine Auftragsarbeit für den schwedischen Rundfunk Stockholm, kam dort aber nicht zur Ausstrahlung. Brecht bot das Stück kurze Zeit später dem schweizerischen Rundfunk an, der es am 12. Mai 1940 über den Sender Beromünster ausstrahlte. Brecht bemühte sich in der Folgezeit zunächst erfolglos darum, das Stück vertonen zu lassen. 1945/46 entstand dann in den USA eine Musik von Roger Sessions; Brecht beteiligte sich nicht an dieser Inszenierung.

1949 gab es eine weitere Vertonung des Stücks durch Paul Dessau als Auftragsarbeit vom NWDR Hamburg, die nicht zur Ausstrahlung kam. Brecht hatte in diesem Zusammenhang und auf Anregung Dessaus hin den offenen Schluss des Stückes mit einer neuen Szene Das Urteil aufgegeben. Noch im gleichen Jahr arbeiteten Dessau und Brecht die Funkoper zu einer Bühnenoper um. Das Werk geriet in eine Auseinandersetzung über Formalismus in der Kunst, die etwa seit 1950 in der DDR auf Betreiben der Sowjetische Militäradministration in Deutschland hin geführt wurde. Die Oper wurde am 17. März 1951 an der Berliner Staatsoper zur Probe aufgeführt. Durch gezielte Vergabe der Eintrittskarten seitens des Ministeriums für Volksbildung sollte offenbar ein Misserfolg der Aufführung organisiert werden. Dieser Plan schlug gründlich fehl.  Brecht nahm in der darauffolgenden Auseinandersetzung mit den SED – Funktionären kleinere Änderungen vor, um vermeintliche „pazifistische Tendenzen“ auszuräumen. Dessau überarbeitete seine Musik in größerem Stil. Die Uraufführung fand dann unter dem Titel Die Verurteilung des Lukullus am 12. Oktober 1951 an der Berliner Staatsoper statt. Die westdeutsche Erstaufführung war am 30. Januar 1952, hier wurde die erste Opernfassung inszeniert. Der internationale Durchbruch kam etwa ab 1957. Eine Leipziger Inszenierung wurde 1958 in Paris gezeigt.

Der verstorbene römische Feldherr Lukullus wird zu Grabe getragen. Ein Fries mit Darstellungen der „Heldentaten“ des verstorbenen ist mit im Zug. Nachdem das Grab verschlossen wurde, setzt sich die Handlung im Totenreich fort. Lukullus muss sich hier in die Schlange der Wartenden einreihen, wogegen er sich empört. Er erfährt, dass sein „Nutzen“ dafür ausschlaggebend sein wird, ob er in den Hades oder in die „Gefilden der Seligen“ kommt. Als er vor das Gericht der Unterwelt gestellt wird, versucht er, Alexander von Makedonien als Fürsprecher zu benennen, der kann jedoch in den „Gefilden der Seligen“ nicht aufgefunden werden. Lukullus schlägt deshalb vor, die auf seinem Totenfries abgebildeten Personen zu befragen. Die ersten vier sagen gegen ihn aus, er habe ihren Ländern Tod und Zerstörung gebracht. Der Feldherr versucht seine Taten damit zu rechtfertigen, er habe alles nur für Rom getan.

Nach einer Beratungspause lehnt der Delinquent das Gericht mit der Begründung ab, es seien keine Militärexperten vertreten. Eine Schöffin entgegnet darauf, sie kenne den Krieg gut genug, denn sie habe einen Sohn durch ihn verloren. Die letzten beiden Zeugen dagegen, sein Koch und ein Bauer, loben Lukullus‘ „Menschlichkeit“, habe er doch die Kochkunst zu würdigen gewusst und auch den Kirschbaum nach Italien gebracht. Der Totenrichter zieht die Bilanz: das wenige Nützliche, das der Lukullus vollbracht habe, wiege seine Eroberungen nicht auf, „aber 80.000 Schicktest du in den Orkus dafür“. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. In den Opernfassungen von 1951 schließen sich Gericht und Zeugen der Forderung einer Schöffin an: „Ins Nichts mit ihm

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